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   LG Hamburg, 14.01.2014 - 416 HKO 78/11   

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LG Hamburg, 14.01.2014 - 416 HKO 78/11 (https://dejure.org/2014,6716)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2014 - 416 HKO 78/11 (https://dejure.org/2014,6716)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 416 HKO 78/11 (https://dejure.org/2014,6716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, Art 3 Abs 1 EGV 726/2004
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Klage eines Arzneimittelherstellers auf Unterlassung des Vertriebs von Fertigspritzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Apozyt bedarf für Lucentis-Auseinzelung Zulassung

  • augenspiegel.com (Pressebericht, 16.01.2014)

    Auseinzelung: Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten Novartis

  • juve.de (Kurzinformation)

    Augenmittel-Streit: Novartis verbucht ersten Etappensieg

  • aerztezeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rechtsstreit um Auseinzelung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-535/11

    Novartis Pharma - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 726/2004 -

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2014 - 416 HKO 78/11
    Im Hinblick auf den Streit der Parteien darüber, wie der Begriff "hergestellt" im Einleitungssatz des Anhangs Nr. 1 der Verordnung (EG) 726/2004 auszulegen ist, hat das erkennende Gericht das Verfahren zunächst ausgesetzt und gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Frage eingeholt, ob der Begriff "hergestellt" im Einleitungssatz des Anhangs Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 vom 30.04.2004, S. 1) auch solche Prozesse umfasst, bei denen Teilmengen eines nach den genannten Verfahren entwickelten und fertig produzierten Medikaments auf jeweilige Verschreibung und Beauftragung durch einen Arzt in ein anderes Gefäß abgefüllt werden, wenn dadurch die Zusammensetzung des Arzneimittels nicht verändert wird, also insbesondere die Herstellung von Fertigspritzen, welche mit einem nach der Verordnung zugelassenen Medikament befüllt worden sind (vgl. BeckRS 2013, 80746).

    Die Vorlagefrage hat der EuGH (vgl. GRUR 2013, 854 ff.) wie folgt beantwortet:.

    a) Aus dem Tenor der Entscheidung des Gerichtshofes (GRUR 2013, 854) ergibt sich, dass die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/EG, insbesondere Art. 3 Nr. 1, 2 sowie Art. 40 Abs. 2 S. 2 hinsichtlich der Ausnahme von Rezepturarzneimitteln von der Genehmigungspflicht, "weiterhin" anwendbar sind, soweit keine Genehmigung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofes, Rn. 54; vgl. auch Rn. 33, 38 f.).

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2014 - 416 HKO 78/11
    Der Hauptantrag zu I. ist mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig, worauf das Gericht in seinem Beschluss vom 27.08.2013 unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Tribenuronmethyl" des Bundesgerichtshofes vom 02.02.2012 (GRUR 2012, 945 ff.) hingewiesen hat.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2014 - 416 HKO 78/11
    Dieser ist auch nicht verjährt, da der Eingriff der Beklagten noch andauert (vgl. BGH GRUR 2003, 448, 450 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2014 - 416 HKO 78/11
    Darunter sind auch solche Normen zu verstehen, welche den Vertrieb einer Ware von einer Zulassung abhängig machen (vgl. BGH GRUR 2010, 754, 755 - Golly Telly).
  • OLG Hamburg, 18.12.2015 - 3 U 43/14

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit des Umfüllens eines Arzneimittels aus

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14. Januar 2014, 416 HKO 78/11, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14. Januar 2014, 416 HKO 78/11, abgeändert.

    das am 14. Januar 2014 verkündete Urteil der Kammer 16 für Handelssachen des Landgerichts Hamburg (Az: 416 HKO 78/11) teilweise abzuändern und.

    das Urteil Landgerichts Hamburg 416 HKO 78/11 vom 14. Januar 2014 abzuändern und die Klage auch hinsichtlich des stattgegebenen Teiles abzuweisen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-29/17

    Novartis Farma

    24 Dieses Gericht, nämlich das Landgericht Hamburg, hatte entschieden, dass die in Rede stehenden Tätigkeiten das Produkt verändert hätten, da sie nicht der Formulierung der Verkehrsgenehmigung von Avastin entsprochen hätten (Urteil vom 14. Januar 2014 [416 HKO 78/11], Rn. 117).
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